Das Bundesministerium für Inneres (BMI) hat deren Aussage, dass die Anzahl der Vornamen nicht veränderbar ist zurückgezogen. Damit sind BMI, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Bundesjustizministerium (BMJ) sich jetzt einig: Die Anzahl der Vornamen darf verändert werden
Falls ihr also eine Anmeldung eingereicht habt und davon eingeschränkt wart, also nicht die gewünschte Anzahl angegeben habt, dann wendet euch nochmal an das Standesamt. Am besten mit Referenz auf das Schreiben.
Was war passiert?
Manche Standesämter verlangten, dass die Anzahl der Vornamen nach einer Änderung des Geschlechtseintrags unverändert bleiben.
Eine konkrete Begründung wird dafür wurde nicht angegeben. Insbesondere findet sich auch im Gesetzestext nichts was eine solche Einschränkung konkret begründet. Ein Versuch der Rechtfertigung eines Standesamtes findet sich hier. Dabei wird ein Referent des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMI) als Quelle genannt. Inzwischen ist auch ein Dokument des BMI Aufgetaucht, dass (immer noch ohne Begründung) dies bestätigt.
2. Klarstellung des Bundesjustizministerium
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat hier klargestellt, dass eine Änderung der Anzahl der Vornamen grundsätzlich möglich ist: "Die Wahl zusätzlicher Vornamen sowie der Verzicht auf Vornamen bei einer Vornamensänderung im Zusammenhang mit einer Änderung des Geschlechtseintrags ist daher grundsätzlich möglich" Da das der Einschätzung des BMI Referenten und einiger Standesämter widerspricht wurde auf fragdenstaat.de eine dementsprechende Anfrage an das BMI gestellt. Das BMI bekräftigt dort nochmal die Position, dass die Anzahl der Vornamen nicht verändert werden darf, hat aber bisher dafür keine Erklärung oder Begründung gegeben.
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