Grundsätzlich kann man sich zwischen männlich, weiblich, divers und keinem Eintrag entscheiden.
Was ist der Unterschied zwischen divers und kein Eintrag?
Ein leerer Geschlechtseintrag ist schon seit 2013 möglich, wobei die Eintragung damals nur bei Geburt eines inter* Kindes möglich war. Der Eintrag 'divers' wurde 2018 eingeführt um einen positiven Geschlechtseintrag für Menschen zu schaffen, die nicht männlich oder weiblich sind.
Grundsätzlich stehen mit dem SBGG beide Optionen offen, du kannst also entscheiden, was für dich besser passt.
Was steht dann im Reisepass?
Das wird im Passgesetz geregelt (Zusammen mit dem SBGG wurde dort auch noch eine Änderung gemacht)
Das Passgesetz BGBl. 2023 I Nr. 291 § 4 (mit Änderung durch BGBl. 2024 I Nr. 206 Art. 2)
§4 Absatz 1 ab Satz 3:
Die Angabe des Geschlechts richtet sich nach der Eintragung im Melderegister. Ist dort das Geschlecht nicht mit „weiblich“ oder „männlich“ angegeben, wird im Pass das Geschlecht mit „X“ bezeichnet. Auf Antrag ist in den Fällen des Satzes 4 ein Pass mit der Angabe „männlich“ oder „weiblich“ auszustellen, wenn durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen wird, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.
Die Nachweispflicht gilt nicht, wenn der Passbewerber:
1. über keine ärztliche Bescheinigung einer erfolgten medizinischen Behandlung verfügt und das Vorliegen der Variante der Geschlechtsentwicklung wegen der Behandlung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbare Untersuchung nachgewiesen werden kann und
2. das Vorliegen der Voraussetzungen von Nummer 1 an Eides statt versichert.
Das nach Satz 5 einzutragende Geschlecht richtet sich nach der letzten Angabe des Geschlechts im Melderegister, welches auf „männlich“ oder „weiblich“ lautete. Bestand eine solche Angabe zu keinem Zeitpunkt, so kann der Passbewerber einmalig das im Pass einzutragende Geschlecht wählen; bis zur Eintragung eines Geschlechts im Melderegister im Sinne von Satz 7 bleibt das gewählte Geschlecht für die Ausstellung künftiger Pässe maßgeblich.“
Im Grunde genommen bedeutet das, dass die Eintragung im Reisepass erst mal
F (weiblich), M (männlich), X (divers, kein Eintrag) sind.
Es gibt aber den Ausnahmefall, dass man auf Antrag statt 'X' auch 'M' oder 'F' eintragen kann. Das kann sinnvoll sein, wenn man in Länder reist, die den Geschlechtseintrag 'X' nicht akzeptieren.
Man muss einen der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Du hast eine ärztlichen Bescheinigung, die nachweist, dass bei dir eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.
Oder Du hast keinen ärztlichen Nachweis über eine ärztliche Behandlung, weil das Vorliegen der Variante der Geschlechtsentwicklung wegen der Behandlung nicht oder nur durch unzumutbare Untersuchung nachweisbar ist. Außerdem musst du das dann per Eid versichern.
Das bedeutet, dass man nur in ganz speziellen Fällen den binären Geschlechtseintrag als nicht-binäre Person auf dem Reisepass bekommen kann.
Das schränkt diese Menschen leider in ihrer Reisefreiheit ein.
Hier eine Karte, zur Kriminalisierung transgeschlechtlicher Personen: humandignitytrust.org Und hier ein Erfahrungsbericht einer Person, die nach über Dubai reisen wollte: reddit.com
Was sollte ich noch bedenken?
Trans* Person, die nicht männlich oder weiblich sind haben leider nach dem BSG-Urteil vom 19.10.23 aktuell keinen Anspruch auf die Kostenerstattung von geschlechtsangleichenden Operationen, die die Uneindeutigkeit der äußeren Geschlechtsmerkmale erhöhen.
Der Personenstand divers/ kein Eintrag kann also als Vorwand genutzt werden bestimmte geschlechtsangleichende Maßnahmen nicht zu Erstatten.
Der Reddit-Link funktioniert leider nicht