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Anmeldung (ab August 2024)

Ab August wird es möglich sein die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens beim Standesamt anzumelden.

Das ist in §4 SBGG - Anmeldung beim Standesamt geregelt:


Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung nach § 2 mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.

Die Anmeldung kann also "mündlich oder schriftlich" geschehen. Ob fernmündlich (also per Telefon) oder per Mail auch möglich ist, ist nicht festgelegt. Einige Standesämter werden wohl ein Online-Formular bereitstellen.

Das Standesamt muss dabei das sein, wo du auch die Erklärung (3 Monate später) abgibst. Welches das ist findest du hier heraus.


Du kannst also auf jeden Fall persönlich vorbeikommen und die Anmeldung mündlich durchführen, oder einen Brief senden oder vorbeibringen. Es gibt kein festes Formular, dass Bundesweit bereitgestellt wird. Einige Standesämter, wie Berlin Steglitz haben eigene Formulare veröffentlicht.

Ich habe daran angelehnt ein eigenes PDF-Formular erstellt, dass für Alle Standesämter genutzt werden kann:


Info: Alle Vornamen-Felder, bis auf das Feld "neue/r Vorname" sollen hier mit dem alten Vornamen ausgefüllt werden, da du den Antrag ja unter dem Namen stellst.

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2 Comments


Guest
Jul 08

Soll in der Anmeldung derdeadname zum unterschreiben genutzt werden?

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Alle Vornamen-Felder, bis auf das Feld "neue/r Vorname" sollen mit dem alten Vornamen ausgefüllt werden, also dem Deadname. Da hab ich mich an dem Formular von Berlin Steglitz orientiert.

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